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HR-Solutions
Psychische Gefährdungsbeurteilung
Wir informieren über die Analyse und die Gefahren beim Versäumnis!
Beschreibung
Seit 2013 sind alle Unternehmen und Arbeitgeber*innen gesetzlich dazu verpflichtet, eine Psychische Gefährdungsanalyse und -Beurteilung (PGB) durchzuführen. Sie dient als wesentliche Grundlage für die Erörterung erforderlicher Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. Trotzdem sind bislang nur etwa 34 % der Unternehmen dieser Pflicht (§§ 5, 6 ArbSchG) nachgekommen. Dies hat hohe Geldstrafen durch den Gesetzgeber zur Folge. Insbesondere können aber Regressansprüche durch Versicherungen geltend gemacht werden, wenn es zu einem Arbeitsunfall oder zu psychischen Erkrankungen (wie Burnout oder Depressionen) kommt. Das kann teuer werden!
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